In Schleswig-Holstein gibt es 1990 dringenden Handlungsbedarf in zweierlei Hinsicht: Das Pflegesatzsystem bedarf der Revision mit Preisen und im Hamburger Randgebiet gibt es keine ausreichende orthopädische Versorgung. Die Manhagen entsteht so aus der Diskussion mit den Kostenträgern, erstmalig ein Modellprojekt mit therapiebezogenen Fallpauschalen für das Fachgebiet der operativen Orthopädie zu starten. Heute ist sie eins der größten Versorgungszentren für die Orthopädie und Augenheilkunde Deutschlands!
Finanzielle Mitzieheffekte (BPflV´95) konnten durch die zeitlich gut abgestimmte Senkung der Fallpauschalen um 10% unter das BPflV'95-Niveau neben direkten Einsparungen ergänzt werden. Vor allem durch die Vorreiterrolle konnten die Punktzahlen der BPflV'95 im Forschungsbericht der "Arbeitsgruppe Entgeltsystem" beim BMG abgesenkt werden. Dies gelang der GSbG in der Arbeitsgruppe nur deshalb, weil die Klinik Manhagen glaubwürdig belegen konnte (größte Patientenumfrage Deutschlands der DAK: Manhagen an erster Stelle im Ranking aller Hamburger und Umland-Krankenhäuser), dass der Absenkungsprozess die Qualität der Patientenversorgung nicht gefährdet. So ist es kein Zufall, dass der Bundeskoordinierungsausschuss der Selbstverwaltung eine bundesweite Absenkung der Preise - fast ausschließlich im Bereich der Unfallchirurgie/Orthopädie - um insgesamt € 120 Mio. jährlich zum 1.1.1999 umsetzen konnte.
Als weiteren Modellschritt vereinbarten die Krankenkassen mit der Klinik Manhagen den Bau einer Reha-Klinik mit einem Versorgungsvertrag für Patienten mit Endoprothetik (1994). Auch dieses Projekt, das dem Modell einer integrierten Akut- und Rehabehandlung von TEP-Patienten (Total-Endo-Prothese TEP; Knie- und Hüftgelenkersatz) zugeordnet wurde, musste mittelfristig aus Eigenmitteln der Klinik Manhagen erwirtschaftet werden.
Für die Krankenkassen war dieses Projekt deshalb von besonderer Bedeutung, weil so „gemessen“ werden konnte, welche Behandlungszeiten im integierten Akut- / Rehaprozess bei TEP-Patienten erforderlich sind. Insgesamt wurde eine Verkürzung der stationären TEP-Gesamtbehandlungszeiten von ca. 50 Tagen durchschnittlich auf 29,5 Tage ohne Qualitätsverlust für die Patienten erreicht. In diesem Zusammenhang belegte die GSbG ihre Hinweise auf finanzielle Reserven in den Fallpauschalen dadurch, dass die Klinik Manhagen alle TEP-Patienten der GKV-Kassen im Rahmen der sogar um 10 % abgesenkten Fallpauschale rehabilitierte (Reha zum Nulltarif). Dieses führte für die Krankenkassen in Schleswig-Holstein in den Folgejahren durch zahlreiche Vertragsabschlüsse mit anderen Leistungserbringern zu erheblich günstigeren Akut- und Rehakosten.
1997/98 hat die Klinik Manhagen mit den Krankenkassen eine weitere neue Modelllinie in der Augenheilkunde vereinbart. Erstmals wurden in Deutschland fallzahlabhängige Preisstaffeln bei Katarakt-Operationen vereinbart. Diese wurden gleichzeitig als einheitliche Fallpauschalen für ambulante und stationäre Behandlungsverläufe kalkuliert. Aus dieser Klinikfallpauschale werden sowohl die OP, der Klinikaufenthalt als auch eine Vor- und drei Nachuntersuchungen in enger Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten vergütet (integrative Patientenversorgung).
Bisher finanzieren Bund und Länder über den Steuerzahler den Krankenhausbau, während die Krankenhausbehandlung von den Kostenträgern im Gesundheitswesen bezahlt wird - die sogenannte duale Krankenhausfinanzierung mit kompliziertem Regelwerk. Die Befürworter der monistischen Finanzierung halten es für möglich, das der Preis für die Krankenhausbehandlung sämtliche Kosten eines Krankenhauses decken kann, also sowohl die "großen Investitionskosten" als auch die folgenden Betriebskosten. Ein entsprechender Weg war der Klinik Manhagen nur möglich, weil die Krankenkassen mit dem Modell-Versuch einer „monistischen Krankenhausfinanzierung“ für die Klinik Manhagen zugestimmt hatten. Das heißt, die Klinik Manhagen verzichtet auf Zuschüsse des Landes Schleswig-Holstein für eine Krankenhausgeneration (entspricht 15 Jahren). Die im DRG-System ermittelten Preise auf Kostenträgerbasis lassen keine Weiterführung des Modells "monoistische Finanzierung" zu. Aufgrund der Vorleistungen hinsichtlich Preissenkungen wäre die Wirtschaftlichkeit gefährdet.
Ein weiterer Modellabschnitt wurde 1995 im Bereich der Qualitätssicherung zwischen der Klinik Manhagen und den Krankenkassen vereinbart: Für Patienten, die innerhalb von 6 Monten bis 5 Jahren wegen derselben Erkrankung eine Klinik erneut aufsuchen müssen (z. B. Re-OP), übernimmt die Klinik Manhagen die Kosten der Behandlung (bis zur Höhe der Rechnung der Erstbehandlung) unabhängig davon, wo die Behandlung stattfindet. Dies bedeutet erstmalig in Deutschland eine echte Gewährleistung für Krankenhausleistungen. Diese Regelung hat sich als äußerst qualitätssichernd für den Patienten erwiesen.
Die von 1991 - 1999 vereinbarten Modell-Phasen mit erheblichen Preisvergünstigungen für die Krankenkassen ohne Qualitätsverlust für die Patienten waren der Klinik Manhagen nur möglich durch
Ab 01.01.2001 haben die GKV-Kassen mit der Klinik Manhagen einen neuen Modellvertrag nach § 26 BPflV für die orthopädische Krankenversorgung abgeschlossen.
Dieser Versorgungsvertrag sieht - erneut bundesweit erstmalig - eine einheitliche Fallpauschale für ambulante und stationäre Operationen im Bereich der „orthopädischen Gelenkchirurgie“ vor. Die dadurch für die Krankenkassen eintretenden Budgeteinsparungen wurden der Klinik Manhagen belassen, um mit den Mitteln ca. 200 zusätzliche TEP-Operationen durchzuführen. Die Klinik Manhagen wurde hierdurch erneut gefordert, für die orthopädischen ambulant / stationären Behandlungsverläufe (weitere Verkürzung der Verweildauer ohne medizinischen Qualitätsverlust) sowie bei der Organisation der Patientenaufnahme (OP- und Anästhesieaufklärung soweit möglich vor der Aufnahme) und der Patientenentlassung zu investieren. Außerdem bedurfte es einer neuen Klinikstruktur:
und damit verbunden eines völlig neuen Personalkonzepts sowie intensiver Preisverhandlungen mit den Lieferfirmen für Implantate und Medikamente. Nur so konnten die Mehrbelastungen im bisherigen Budget betriebswirtschaftlich vertretbar finanziert werden.
Der Modellvertrag ab 01.01.2001 bringt darüber hinaus weitere Innovationen:
Die Neustrukturierung im TEP-Bereich erfolgte auf Wunsch der Krankenkassen mit der Zielrichtung, modellhaft zu prüfen, wann welcher TEP-Patientenanteil nach der Akutbebehandlung ambulant statt stationär rehabilitiert werden kann. Das bisherige integrierte Akut-/Rehakonzept in der Klinik Manhagen hatte für die Krankenkassen von der Kostenseite her zu erheblichen Einsparungen bei anderen Anbietern geführt. Es ist aber auch deutlich geworden, dass das in der Bundesrepublik bestehende und insbesondere von den Rentenversicherungsträgern stabilisierte Reha-System zur Zeit nicht in Richtung integrierter Akut- und Rehabehandlung druch einen Träger reformierbar ist. Dieses begründet die Bildung von neuen Komplex-Fallpauschalen für TEP-Patienten zwischen der GKV und PKM. Über die Komplex-Fallpauschalen ist die Steuerung der Patienten in dem jeweiligen Rehaverlauf gesichert.
Modernste OP-Technik zur operativen Versorgung der Patienten
Das besondere dieses Modells ist, dass Patienten von der Klinik Manhagen je nach Bedarf einen individuellen Rehaverlauf erfahren. Die TEP-Patienten werden nach einem Hüft- oder Kniegelenkersatz - nach wie vor für einen im Bundesvergleich um 10 % abgesenkten Preis der BPflV - 21 Tage in der Klini Manhagen behandelt (Operation, Pflege, Frühreha, beginnende Reha). Andere Kliniken verlegen operierte TEP-Patienten nach 12 - 15 Tagen in eine Reha-Klinik (3 Wochen + evtl. Verlängerung / durchschnittliche Reha-Kosten betragen mindestens 2.050,-- Euro).
Die Ärzte der Klinik Manhagen verordnen Patienten nach 21 Tagen Verweildauer zu relativ hohen Anteilen eine ambulante Rehabilitation mit ca. 45 krankengymnastischen und anderen Anwendungen in ca. 10 - 12 Wochen bei niedergelassenen Physiotherapeuten am Wohnort.
Aus den bisherigen Erfahrungen lässt sich folgende medizinisch begründete Relation zwischen den Rehaverläufen erkennen:
Die Park-Klinik Manhagen setzt die Tradition der modellhaften Erprobung weiter fort: Die von der Park-Klinik Manhagen und Verbänden der Krankenkassen unterzeichnete Pflegesatzvereinbarung ist die Vorstufe eines integrierten Versorgungsvertrages gleichen Regelungsinhaltes nach den §§ 140a ff. SGB V, der sich momentan noch in Verhandlung befindet. Dabei ist die Park-Klinik Manhagen auf Basis der weiterhin berücksichtigten Vereinbarung „Stufenweiser Aufbau einer integrativen Patienten-Versorgung mit Benchmarks für ambulante und rehabilitative Versorgungsanteile“ vom 27.4.2001 und gemäß des § 5 der neuen Pflegesatzvereinbarung weiterhin Modellklinik:
Das Behandlungsschema bei endoprothetischen Gelenkoperationen sieht vor, dass die Therapeuten aus der Abteilung Physiotherapie den Patienten unmittelbar nach der Operation mobilisieren und Ihre Behandlung dann in Form einer Frührehabilitation weiterentwickeln.
Für die anschließende Rehabilitation hat der Patient zwei Alternativen:
1. Ambulante Langzeit-Rehabilitation für 3 Monate am Wohnort
Als bisher einzige Klinik bundesweit dürfen die Ärzte der Park-Klinik Manhagen den Patienten als ambulante Langzeit-Rehabilitation für zuhause 40 krankengymnastische Behandlungen bei niedergelassenen Kranken-gymnasten (Physiotherapeuten) verschreiben. Diese Behandlungen finden 2 bis 3mal in der Woche statt. Die Patienten der Park-Klinik Manhagen zahlen statt der gesetzlich dafür eigentlich vorgesehenen Zuzahlungen in Höhe von 10% der Kosten sowie der Rezeptgebühr in Höhe von 10 € je Rezept lediglich eine Zuzahlungspauschale in Höhe von einmalig 45 €. Zudem entfällt für die Patienten während der ambulanten Rehabilitation die Zuzahlung bei stationären Klinikaufenthalten in Höhe von 10 € pro Tag.
Aufgrund einer oftmals sehr langwierigen Krankheitsvorgeschichte vor der eigentlichen Endoprothesen-OP entspricht das Angebot einer ambulanten Langzeit-Rehabilitation an Ihrem Wohnort den Bedürfnissen vieler. Der Behandlungserfolg und der Heilungsprozess werden kontinuierlich über einen langen Zeitraum hinweg von kompetenten Physiotherapeuten überprüft und gesteuert. So passieren weniger Fehler in der für den Gesamterfolg so wichtigen Nachbehandlungsphase.
Nach Abschluss dieser ambulanten Rehabilitation wird den Patienten zur Qualitätskontrolle in der Park-Klinik Manhagen eine Abschlussuntersuchung durch spezielle Reha-Fachärzte angeboten.
2. Stationäre Ergänzungsrehabilitation
Die Aufenthaltsdauer in der Park-Klinik Manhagen beträgt je nach Prothesentyp und Implantationsverfahren in aller Regel 1 -3 Wochen inklusive einer akutmedizinischen Frührehabilitation. Sollten der Patient und die behandelnden Ärzte in der Park-Klinik Manhagen danach zur Erkenntnis kommen, dass die gesundheitliche Konstitution oder die häuslichen Verhältnisse noch keine Entlassung in die ambulante Langzeitrehabilitation erlauben, findet eine weiterführende stationäre Rehabilitation in einer Reha-Vertragskliniken statt:
Die Rehabilitationskliniken haben sich vertraglich verpflichtet, den Qualitätsanforderungen der Park-Klinik Manhagen für die Patienten mit Gelenkersatz gerecht zu werden. Da die medizinischen Erfolge und die Erfahrungen der Patienten von ambulanter und stationärer Rehabilitation wissenschaftlich miteinander verglichen werden, um einen für andere Kliniken übernehmbaren Anteil zu entwickeln, wird der Wettbewerb um die beste Versorgung des Patienten institutionalisiert.
Verantwortung für das "Produkt Gesundheit", Mit intersektoraler Zusammenarbeit und Behandlungskontinuität zur Bestversorgung - Typ PDF-Datei, Größe 288 KB
Brücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung - Integrierte Versorgung in Schleswig Holstein
Seit 2001 hat die Park-Klinik Manhagen mit allen Kostenträgern im Rahmen des Modellvorhabens nach § 26 BPflV und seit 2005 auf Grundlage der §§ 140 a-d SGB V Integrierte Versorgungsverträge zur sektorenübergreifenden Patienten-Versorgung über die gesamten Leistungsspektren der Orthopädie und der Augenheilkunde vereinbart. Manhagen gilt damit heute als Pionier in der Umsetzung integrierter Versorgungssysteme. Ziel dieser Verträge ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der integrativen Zusammenarbeit von niedergelassenen Vertragsärzten, dem zugelassenen Krankenhaus, stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, Heilmittelerbringern, Hilfsmittelversorgern sowie Apotheken. Die Vernetzung der einzelnen Segmente optimiert die Versorgungsqualität (therapeutische Synergieeffekte), vermeidet unnötige Wartezeiten und Doppeluntersuchungen und führt gleichzeitig zu einer effizienten Verwendung von Versichertengeldern. Die integrierten Versorgungsverträge Manhagen gelten nach Aussagen verschiedener Krankenkassen als die zur Zeit erfolgreichsten ihrer Art in Deutschland.
Die Umsetzung der Integrierten Verträge durch die Park-Klinik Manhagen haben eine direkte Finanzwirkung von 1,65 Mio. € in der Orthopädie und 0,95 Mio. € in der Augenheilkunde pro Jahr (Stand 2007). Trotz der Einsparungen hat die Integrierte Versorgung die gesamte Patientenkarriere optimiert und somit zu einer hohen Reputation bei den Patienten, Kooperationspartnern und Kostenträgern geführt.
Integrierte Zusammenarbeit mit 1.145 niedergelassenen Praxen:
Fallzahlen in der Park-Klinik Manhagen:
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1. |
13.422 Operationen in 2006 |
2. |
1.024 endoprothetische Operationen |
3. |
785 Kreuzband-Operationen Nr. 1 in Deutschland |
208 Monoschlitten Nr. 1 in Deutschland |
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3.313 Knie-Arthroskopien Nr. 1 in Deutschland |
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1.099 Schulter-Arthroskopien Nr. 1 in Deutschland |
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5.177 Katarakt-Operationen Nr. 1 in Deutschland |
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643 Knie-Endoprothesen Nr. 5 in Deutschland |
Fallspektrum
Orthopädie | Augenheilkunde | |
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Endoprothetik (Knie, Hüfte, Schulter, Fuß) |
Netzhaut-Chirurgie |
Kreuzband-Chirurgie |
Katarakt-Chirurgie |
(sporttraumatologische) Schulter-Chirurgie |
Glaukom-Chirurgie |
minimal-invasive Gelenk-Chirurgie |
Lid-Chirurgie |
Rekonstruktive Knorpel-Chirurgie |
Laser-Chirurgie |
Umstellungsosteotomie / Osteosynthesen |
Augen-chirurgisches Diagnostik-Zentrum |
Korrigierende Vorfuß-Chirurgie | |
Frühmobilisation und Rehabilitation |
Die Klinik Manhagen wird der gesetzlichen Änderung des Fachgebiets Orthopädie zum Fachgebiet für Orthopädie und Unfallchirurgie nachkommen. Zur Umsetzung sind folgende vier Voraussetzungen zu berücksichtigen:
1.) Zum 01.01.2008 werden die medizinischen Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie und damit die entsprechenden Versorgungsleistungen vereinigt (ärztliche Weiterbildungsordnung; Krankenhaus-Planungssystematik der Länder). Die zu vermittelnden Weiterbildungsinhalte aus Orthopädie und Unfallchirurgie setzen entsprechend strukturierte Weiterbildungsstätten voraus.
2.) In der Region Ahrensburg (95.000 Einwohner) existiert nach dem Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein keine planerisch ausgewiesene Unfallchirurgie. Damit steht das zukünftige unfallchirurgische Versorgungsangebot Manhagen nicht in Konkurrenz zu anderen Kliniken im Einzugsgebiet. Gemäß Bescheid des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 18.05.2006 erfolgt die Aufnahme nachfolgender Bemerkung in den Krankenhausplan, sobald die Park-Klinik Manhagen die dafür notwendigen Voraussetzungen (insbesondere die ärztliche Qualifikation) nachgewiesen hat: „Die im Planungsblatt ausgewiesene Fachabteilung Orthopädie erfüllt auch die Voraussetzungen des nach der Weiterbildungsverordnung vorgesehenen Fachbereiches Orthopädie/Unfallchirurgie.“
3.) Die Klinik Manhagen ist mit über 13.000 Operationen pro Jahr eine der spezialisiertesten High-Volume Kliniken Norddeutschlands. Aus Qualitätsgründen gilt dieser spezialisierte High-Volume-Anspruch auch für die Unfallchirurgie, die von den jetzigen Ärzten nicht zusätzlich geleistet werden kann. Daher müssen ausgewiesene Unfallchirurgen am Standort Manhagen tätig sein.
4.) Das Weißbuch der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie 2006 fordert für die zukünftige unfallchirurgische Versorgung der Bevölkerung eine regelhafte, telemedizinisch vernetzte Zusammenarbeit professioneller High-Volume Kliniken im Rahmen regionaler Traumanetzwerke. Die unfallchirurgischen Spezialanbieter Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg (BUK Hamburg) und die Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck kooperieren bereits vertraglich. Eine sinnvolle Erweiterung zu einem regionalen Traumanetzwerk besteht in der Einbindung des Standortes Manhagen in die regionale unfallchirurgische Versorgung. Deshalb und unter Berücksichtigung von 1.) bis 3.) haben die Park-Klinik Manhagen und ihre Trägergesellschaft GSbG am 29.11.2006 eine entsprechende Kooperation mit dem BUK Hamburg und der Unfallklinik des UKSH Campus Lübeck vertraglich vereinbart, dessen inhaltliche Konzeption im folgenden erläutert wird.
Inhaltliche Konzeption der Zusammenarbeit von BUK Hamburg, UKSH Unfallklinik Campus Lübeck und Klinik Manhagen im regionalen Traumanetzwerk
Die Kooperation orientiert sich an den nationalen Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e. V. im Weißbuch 2006. In seiner Bestandsaufnahme der derzeitigen Versorgungsstruktur zur Behandlung Verletzter in Deutschland stellt das Weißbuch zusammenfassend fest: „Die Vielzahl der in den einzelnen Bundesländern anzutreffenden Versorgungsstrukturen weist Mängel hinsichtlich einer regionalen Abstimmung auf. Vielmehr ist sie bestimmt durch ein überwiegend lokalpolitisches Nebeneinander ähnlicher aber nicht miteinander abgestufter Versorgungseinrichtungen und durch eine häufig fehlende Koordination des Ressourceneinsatzes. (...) Dieses kann insbesondere an Übergängen von Stadt zu Land oder an Grenzen zweier Bundesländer be-obachtet werden.“ (Weißbuch 2006, Seite 9).
Dabei belegen internationale Studien, „dass durch die Einführung regionalisierter Traumasysteme die Zahl der Todesfälle bei der Behandlung schwerverletzter Patienten um 50% verringert wurde“ (Weißbuch 2006, Seite 11). Entsprechend der am regionalen Traumanetzwerk teilnehmenden stationären Versorgungseinrichtungen sollten sich diese in Einrichtungen der Basisversorgung, in regionale und überregionale Traumazentren gliedern. Die Voraussetzungen für diese Gliederung sind die strukturierte Verzahnung, der Informationsaustausch, die telemedizinische Vernetzung und die enge Kooperation der Versorgungseinrichtungen aller Stufen im Netzwerk (Weißbuch 2006, Seite 15 f.).
In Umsetzung des Weißbuches 2006 ist zentraler Inhalt der Kooperation, dass der Notfall-Patient grundsätzlich mit höchst möglicher Professionalität behandelt wird. Das heißt einerseits, dass Ärzte an mehreren Orten arbeiten und andererseits, dass der Patient entsprechend seiner Verletzung zum Ort bestmöglicher Behandlung verlegt wird. Voraussetzungen hierfür sind die telemedizinische Vernetzung und übergreifende ober- und chefärztliche Rufbereitschaft zwischen den Kooperationspartnern. Der medizinisch sinnvolle Patientenweg muss regelhaft über Leitlinien entsprechend der Schwere der Verletzung definiert sowie gleichzeitig finanzierbar sein.
Ab 2012 ist die Unfallchirurgie und die unfallchirurgische Notfallpraxis eröffnet und versorgt die Region Ahrensburg.