Die GSbG steht mitten im Geschen des deutschen Gesundheitswesens – das bedeutet Kontakte zu sehr vielen Akteuren, Gespräche und Verhandlungen mit öffentlichen und privaten Personen wie Trägern. Die Auftraggeber von wissenschaftlichen Studien können den Projektlisten entnommen werden, ebenso die Veranstalter von Vorträgen.
Insgesamt arbeitet die GSbG mit folgenden Institutionen:
- Bundesregierung mit ihren Ministerien für Gesundheit, Soziales und Arbeit sowie Kultur, Bildung, Forschung, Wissenschaft
- Landesregierungen mit ihren jeweiligen Ministerien für Gesundheit, Soziales und Arbeit sowie Kultur, Bildung, Forschung, Wissenschaft
- Regionale Regierungen bzw. Kantonalregierung in der Schweiz
Landkreise des Bundeslandes Schleswig-Holstein - Kostenträger auf Bundes- und Landesebene mit ihren Medizinischen Diensten, namentlich die AOK’n, der VdAK/AEV mit Barmer, DAK, TKK, IKK, den BKK’n, die LVA und anderen Selbstverwaltungen auf Bundes- und Landesebene, insbesondere Krankenhausgesellschaften, Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen
- Universitäten im In- und Ausland, namentlich Universität Kiel und Universität Zürich
- Krankenhäuser und Krankenhausgruppen bzw. ihren Trägern
- Universitätskliniken und deren Vorständen
Rehabilitationskliniken bzw. ihren Trägern - Medizinisch-technische Industrie
- Banken, Sparkassen und Kreditinstitute
- Wissenschaftlicher Beirat und andere Forschungsinstitute